Explosionsfeste Berechnungsmethode zertifiziert!
Bedingt durch die TA-Luft sind die technischen Anforderungen an staubführende Apparate gestiegen. Durften früher noch 50 mg/Nm3 Staub im Reingas enthalten sein, so ist der Wert heute auf 20 mg/Nm3 gesunken. Hieraus folgt nicht nur eine Vergrößerung der abgeschiedenen Staubmengen, sondern auch eine Veränderung der Kornspektren der Art, daß der Feinanteil größer geworden ist. Bei explosionsgefährdeten Stäuben wird hierdurch die Bildung von zündfähigen Staub-/Luftgemischen begünstigt.

Daher müssen zunehmend mehr Apparate gemäß der VDI-Richtlinie 2263 explosionsfest dimensioniert werden. Dieses Regelwerk unterscheidet zwischen der explosions-druckstoßfesten und explosionsdruckfesten Auslegung.

Explosionsdruckfeste Apparaturen werden nach dem AD-Regelwerk als Druckbehälter ausgelegt und unterliegen als solche der Druckbehälterverordnung.

Für den Apparatebauer und Anlagenbetreiber sind damit entsprechende Kosten verbunden. Einerseits muß mehr Material und die Kosten der Druckprüfung eingesetzt werden, andererseits schlagen Investitionskosten und wiederkehrende Druckprüfungen im Betrieb zu Buche.

Explosionsdruckstoßfeste Apparate verfügen in der Regel über eine Druckentlastungseinrichtung, z.B. einer Berstscheibe und unterliegen nicht der Druckbehälterverordnung. Daher entfallen zwar die Nachteile der explosionsdruckfesten Bauweise (Materialeinsatz und Druckprüfung), aber es besteht noch das Problem, den Nachweis der Explosionsdruckstoßfestigkeit zu führen.

Durch Einsatz der Finite-Elemente-Methode ist es möglich, den Nachweis der Explosionsdruckstoßfestigkeit auch rechnerisch für komplex geformete Bauteile zu führen.

Um diese Berechnungsmethode zertifizieren zu lassen, wurde ein Entlastungsschlot berechnet und für einen Explosionsüberdruck von 3 bar explosionsdruckstoßfest dimensioniert. Der Schlot wurde als Prototyp gebaut und bei der DMT (ehemalige Bergbau Versuchsstrecke Dortmund, heute EXAM) einem Explosionsversuch unterzogen. Hierdurch konnte bewiesen werden, daß Rechnung und Versuch übereinstimmen und der Nachweis der Explosionsdruckstoßfestigkeit zukünftig rechnerisch erfolgen kann.