Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Geltungsbereich
  2. Umfang und Ausführung des Auftrages
  3. Besondere Pflichten des Auftragsnehmers
  4. Pflichten des Auftraggebers
  5. Preise
  6. Zahlungsbedingungen
  7. Gewährleistung
  8. Schutz der Arbeitserzeugnisse
  9. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich
Die Leistungen werden ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen der Firma Recycon angenommen und ausgeführt. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Auftragsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer (Recycon GmbH) diese schriftlich bestätigt hat.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl des dienstleistenden Mitarbeiters bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
Mündlich übermittelte Aufträge werden nur auf Gefahr des Kunden angenommen. Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Mitarbeiter der Recycon GmbH sind nicht befügt, mündliche Nebenreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Ansonsten bestimmt sich der Leistungsumfang ausschließlich nach dem Angebot sowie etwaigen schriftlichen ergänzenden Auftragsbestätigungen. Fristen für die Auftragsdurch-führung gelten als unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.

3. Besondere Pflichten des Auftragsnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

4. Pflichten des Auftraggebers
Soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist, hat der Auftraggeber die Pflicht über alle Randbedingungen vollständige und richtige Angaben zu machen.
Für unrichtige Angaben haftet die Firma Recycon GmbH nicht, insbesondere nicht für Schäden, die sich aus den unrichtigen Angaben des Auftraggebers ergeben sollten. Eine Nachbesserung durch die Firma Recycon GmbH aufgrund unrichtiger Angaben des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmer werden die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und Angaben zu verwendeten Werkstoffen, als richtig zugrunde legen. Die anwendungstechnische Beratung der Recycon GmbH erfolgt nach besten Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Auftraggeber nicht von der eigenen Prüfung der von der Recycon GmbH gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

5. Preise
Der Preis wird im einzelnen projektbezogen vereinbart. Als Basis dient die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)

6. Zahlungsbedingungen
Für alle Verträge gilt ausschließlich der im Auftrag vereinbarte Leistunggspreis zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen MwSt.
Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Wird auf Wünsch des Auftraggeber nachträglich eine über die vereinbarte Leistung hinausgehende Leistung erbracht, so werden die Mehrkosten je angefangener Arbeitsstunde und die Tätigkeiten entsprechend in Rechnung gestellt.

7. Gewährleistung
Recycon erbringt ihre Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltenden Stand der Technik und mit der branchenüblichen Sorgfalt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der vollständigen Ablieferung der vereinbarten Leistungen.
Die Recycon GmbH haftet bei Fehlerhaftigkeit ihrer Leistungen durch deren kostenfreie Nachbesserung. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß von dem Kunden unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet die Recycon GmbH auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung umfaßt außer bei Vorsatz, nicht solche Schäden, die bei dem konkreten Auftrag typischerweise nicht erwartet oder vorhergesehen werden konnten und die durch unzutreffende Angaben des Auftraggebers entstanden sind.
Sämtliche Ansprüche gegen die Recycon GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren 6 Monate nach Erbringung der Leistung.

8. Schutz der Arbeitserzeugnisse
Die Recycon GmbH behält an den erbrachten Leistungen, soweit diese hierfür geeignet sind, das Urheberrecht. Der Kunde darf die im Rahmen des Auftrages gefertigte Arbeit mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
Die Veröffentlichung und Vervielfältigung der Arbeit. insbesondere zu Werbezwecken, sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen, bedürfen der schriftlichen Gestattung durch die Recycon GmbH.
Erfindungen werden nicht geschuldet. Die Recycon GmbH behält sich vor, die aus ihrer Leistung resultierenden Erfindungen zu Schutzrechten anzumelden.

9. Allgemeine Bestimmungen
Der Kunde darf Ansprüche aus Verträgen mit der Recycon GmbH nicht abtreten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamm. Einen Rechtsstreit kann die Recycon GmbH jedoch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand führen. Die Rechtsbeziehung zwischen der Recycon GmbH und den Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen voll wirksam.