Allgemeine
Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
- Umfang und Ausführung des
Auftrages
- Besondere Pflichten des
Auftragsnehmers
- Pflichten des Auftraggebers
- Preise
- Zahlungsbedingungen
- Gewährleistung
- Schutz der Arbeitserzeugnisse
- Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich Die
Leistungen werden ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen der Firma
Recycon angenommen und ausgeführt. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der
Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Auftragsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der
Auftragnehmer (Recycon GmbH) diese schriftlich bestätigt hat.
2. Umfang und Ausführung des
Auftrages Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung
(Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im
Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl des
dienstleistenden Mitarbeiters bleibt dem Auftragnehmer
vorbehalten. Mündlich übermittelte Aufträge werden nur auf
Gefahr des Kunden angenommen. Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen
von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung. Mitarbeiter der Recycon GmbH sind nicht befügt,
mündliche Nebenreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu
geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Ansonsten bestimmt sich der Leistungsumfang ausschließlich nach dem
Angebot sowie etwaigen schriftlichen ergänzenden
Auftragsbestätigungen. Fristen für die Auftragsdurch-führung
gelten als unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich
vereinbart worden sind.
3. Besondere
Pflichten des Auftragsnehmers Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des
Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern
eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu
lassen.
4. Pflichten des
Auftraggebers Soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des
Auftrages erforderlich ist, hat der Auftraggeber die Pflicht über alle
Randbedingungen vollständige und richtige Angaben zu machen. Für
unrichtige Angaben haftet die Firma Recycon GmbH nicht, insbesondere nicht
für Schäden, die sich aus den unrichtigen Angaben des Auftraggebers
ergeben sollten. Eine Nachbesserung durch die Firma Recycon GmbH aufgrund
unrichtiger Angaben des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmer
werden die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und
Angaben zu verwendeten Werkstoffen, als richtig zugrunde legen. Die
anwendungstechnische Beratung der Recycon GmbH erfolgt nach besten Wissen, gilt
jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Auftraggeber nicht von
der eigenen Prüfung der von der Recycon GmbH gelieferten Produkte auf ihre
Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
5. Preise Der Preis wird im einzelnen
projektbezogen vereinbart. Als Basis dient die HOAI (Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure)
6.
Zahlungsbedingungen Für alle Verträge gilt
ausschließlich der im Auftrag vereinbarte Leistunggspreis zzgl. der am
Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen MwSt. Die vereinbarte
Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug
fällig. Wird auf Wünsch des Auftraggeber nachträglich eine
über die vereinbarte Leistung hinausgehende Leistung erbracht, so werden
die Mehrkosten je angefangener Arbeitsstunde und die Tätigkeiten
entsprechend in Rechnung gestellt.
7.
Gewährleistung Recycon erbringt ihre Leistungen nach dem zur Zeit
der Beauftragung geltenden Stand der Technik und mit der branchenüblichen
Sorgfalt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der vollständigen
Ablieferung der vereinbarten Leistungen. Die Recycon GmbH haftet bei
Fehlerhaftigkeit ihrer Leistungen durch deren kostenfreie Nachbesserung. Der
Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß von dem Kunden
unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Schlägt die
Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen. Soweit in diesen Bedingungen
nichts anderes geregelt ist, haftet die Recycon GmbH auf Schadensersatz wegen
Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung umfaßt außer
bei Vorsatz, nicht solche Schäden, die bei dem konkreten Auftrag
typischerweise nicht erwartet oder vorhergesehen werden konnten und die durch
unzutreffende Angaben des Auftraggebers entstanden sind. Sämtliche
Ansprüche gegen die Recycon GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund,
verjähren 6 Monate nach Erbringung der Leistung.
8. Schutz der Arbeitserzeugnisse Die Recycon GmbH
behält an den erbrachten Leistungen, soweit diese hierfür geeignet
sind, das Urheberrecht. Der Kunde darf die im Rahmen des Auftrages gefertigte
Arbeit mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für
den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt
ist. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung der Arbeit.
insbesondere zu Werbezwecken, sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen
Fällen, bedürfen der schriftlichen Gestattung durch die Recycon
GmbH. Erfindungen werden nicht geschuldet. Die Recycon GmbH behält sich
vor, die aus ihrer Leistung resultierenden Erfindungen zu Schutzrechten
anzumelden.
9. Allgemeine
Bestimmungen Der Kunde darf Ansprüche aus Verträgen mit der
Recycon GmbH nicht abtreten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamm.
Einen Rechtsstreit kann die Recycon GmbH jedoch an jedem anderen gesetzlichen
Gerichtsstand führen. Die Rechtsbeziehung zwischen der Recycon GmbH und
den Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen voll wirksam. |